Am Ende einer erfolgreichen Mediation kann eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung stehen.
Gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es Ihnen grundsätzlich frei Ihre Belange vertraglich zu regeln. Das Gesetz ist in vielen Bereichen als bloßer Regelungsvorschlag zu verstehen. Dahinter verbirgt sich ein großer Gestaltungsspielraum, der in der Mediation nutzbar gemacht werden kann.
Nur bestimmte vertragliche Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer besonderen Form, etwa der notariellen Beurkundung. Sollte dies der Fall sein, würde ich Sie darauf hinweisen.
Maria Lichtenberg
Mediatorin (zertifiziert) und Rechtsanwältin
Tel.: 0341 550 17 132
E-Mail: [email protected]
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Adresse: Hinrichsenstraße 1, 04105 Leipzig